Seit dem 01.01.2026 gibt es wieder eine Förderung für Elektroautos für bestimmte Einkommensgruppen und die KFZ-Steuerbefreiung für neue Elektroautos wird bis 2035 verlängert. Auch für bereits zugelassene Elektroautos gilt die KFZ-Steuerbefreiung für 10 Jahre rückwirkend.
Die Rahmenbedingungen für die Elektroautoförderung:
- mindestens 3 Jahre Haltedauer (Kauf oder Leasing)
- Basisförderung bei bis zu 80.000€ zu versteuerndes Haushaltseinkommen (+ 5000 je Kind, maximal 2 werden berücksichtigt): 3000€
- Zusätzlich bei < 45.000€ = + 2.000€ Förderung bzw. > 45.000 und < 60.000€ = + 1.000€ Förderung
- Familien mit Kindern: Für die ersten 2 Kinder jeweils + 500€
- Plugin Hybridautos mit mind. 80 KM elektrischer Reichweite oder <60 Gramm Co2 Ausstoß: 1.500€ (=zurück in die Steinzeit).
Die Förderung gilt bei Kauf oder Leasing eines PKW-Neuwagens.
Spezielle Tipps zu beiden Themen (neue / gebrauchte Elektroautos) gibt es auf meinen Elektroautovorträgen!
Vom Land NRW werden z.B. Förderungen in Höhe von 10.000€ für Nutzfahrzeuge mit mehr als 2,3 Tonnen vergeben.
Für schwere Nutzfahrzeuge wird bis zu 200.000€ an Zuschüssen gewährt (max. 50%):
10 Jahre KFZ-Steuerbefreiung (ab 2026 jährliche Reduzierung, Zulassung bis 31.12.2030, Steuerbefreiung bis max. 31.12.2035).
Teilnahme an dem THG Quotenprogramm (ab 2022, verschiedene Anbieter, Stand 02.04.2026 bis zu 310 € Vergütung für das Jahr 2026).
Jedes Elektroauto besitzt einen "Co2 Gutschein" von 2 Tonnen Co2, der bei verschiedenen Anbietern gegen Geld oder eine Spende verkauft werden kann. Dies gilt für Kauf- und Leasingfahrzeuge, der Fahrzeugscheinbesitzer kann diese Prämie beantragen.
Das NRW-Förderprogramm für nicht öffentliche Wallboxen und für Netzanschlüsse von Stellplatz- oder Garagenkomplexen (gilt seit dem 22.06.22 nicht mehr für Privatnutzer, sondern für WEGs, Unternehmer und Vermieter !!)
Wallboxen:
1.500 € Barzuschuss bei gleichzeitiger Installation einer PV-Anlage mit mindestens 2 kWp bzw.
1.000 € Barzuschuss bei bereits vorhandener PV-Anlage mit mindestens 2 kWp oder eines abgeschlossenen Grünstromvertrages
Netzanschlussbeteilung mit 40% (max. 10.000 €) Barzuschuß ->
https://www.elektromobilitaet.nrw/privatnutzer/foerderung-fuer-privatnutzer/
Laden beim Arbeitgeber ist kein geldwerter Vorteil (Lohnsteuerfrei) bis 2030 garantiert. Gleiches gilt, wenn Beschäftigten eine betriebliche Ladevorrichtung kostenlos überlassen wird.
https://www.electrive.net/
NRW.Bank Elektromobilität: Förderdarlehen für Unternehmen & Existenzgründer ab 0% 4-10 Jahre Laufzeit ab 10.000 € bis 100% Förderungssumme.
http://www.foerderdatenbank.de/
NRW Förderungen: https://www.elektromobilitaet.nrw.de/
Förderrichtlinie für Kommunen (Elektroautos bis 40% und Ladestationen bis 80% + Berater)
http://www.foerderdatenbank.de/
Nov. 2019-2030: Elektro- und Hybridfahrzeuge erhalten einen reduzierten Dienstwagen-Steuersatz von 0,25 – 0,5 % Prozent des Listenpreises (BAFA Nettolistenpreis <= 100.000€).
https://www.firmenauto.de
Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen (WEG Mietrecht) ist ab 01.12.2020 in Kraft gesetzt:
Kostenloses Parken für PKW mit E-Kennzeichen in vielen Städten möglich.
Beispiele: Bocholt (während des Ladens des E-Autos) und viele weitere wie z.B. in Hamburg, Dortmund, Aachen, Mainz, Siegburg und Flensburg (bitte zuvor die aktuellen örtlichen Regelungen prüfen).