Ab dem 01.01.2026 gibt es wieder eine Förderung für Elektroautos für bestimmte Einkommensgruppen und die KFZ-Steuerbefreiung für neue Elektroautos wird bis 2035 verlängert.
Die Rahmenbedingungen für die Elektroautoförderung:
Maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 80.000€ + 5000€ je Kind. --->>> 3000€ + 500€ je Kind (maximal 2 Kinder) -> 4.000€
Haushalte mit einem Nettoeinkommen von 3.000€ erhalten 1.000€ zusätzlich.
Meine persönliche Meinung: Aktuell werden Elektroautos der kleinen Kategorie (Citroen C3 Electric, Byd Dolphin Surf) mit bis zu 8.000€ Nachlass verkauft (Stand: 28.11.2025). In der unteren Mittelklasse sind auch 10.000€ üblich (Kia EV3, EV4, Hyundai Kona, Byd Atto 2 etc.).
Ab Januar 2026 werden diese Nachlässe reduziert - eine gezielter Strompreisbonus (Ladeguthaben bzw. järlich 1000€ für die Stromkosten) aus meiner Sicht wäre die bessere Variante gewesen. Aber warum sollte die neue Regierung aus den alten Fehlern gelernt haben?
Vom Land NRW werden z.B. Förderungen in Höhe von 10.000€ für Nutzfahrzeuge mit mehr als 2,3 Tonnen vergeben.
Für schwere Nutzfahrzeuge wird bis zu 200.000€ an Zuschüssen gewährt (max. 50%):
6,x Jahre KFZ-Steuerbefreiung (ab 2021 jährliche Reduzierung, Zulassung bis 31.12.2025, Steuerbefreiung bis max. 31.12.2030).
Teilnahme an dem THG Quotenprogramm (ab 2022, verschiedene Anbieter, Stand 01.11.2023 mindestens 260 € Vergütung/Jahr).
Jedes Elektroauto besitzt einen "Co2 Gutschein" von 2 Tonnen Co2, der bei verschiedenen Anbietern gegen Geld oder eine Spende verkauft werden kann. Dies gilt für Kauf- und Leasingfahrzeuge, der Fahrzeugscheinbesitzer kann diese Prämie beantragen.
Das NRW-Förderprogramm für nicht öffentliche Wallboxen und für Netzanschlüsse von Stellplatz- oder Garagenkomplexen (gilt seit dem 22.06.22 nicht mehr für Privatnutzer, sondern für WEGs, Unternehmer und Vermieter !!)
Wallboxen:
1.500 € Barzuschuss bei gleichzeitiger Installation einer PV Anlage mit mindestens 2 kWp bzw.
1.000 € Barzuschuss bei bereits vorhandener PV Anlage mit mindestens 2 kWp oder eines abgeschlossenen Grünstromvertrages
Netzanschlussbeteilung mit 40% (max. 10.000 €) Barzuschuß ->
https://www.elektromobilitaet.nrw/privatnutzer/foerderung-fuer-privatnutzer/
Laden beim Arbeitgeber ist kein geldwerter Vorteil (Lohnsteuerfrei) bis 2030 garantiert. Gleiches gilt, wenn Beschäftigten eine betriebliche Ladevorrichtung kostenlos überlassen wird.
https://www.electrive.net/
NRW.Bank Elektromobilität: Förderdarlehen für Unternehmen & Existenzgründer ab 0% 4-10 Jahre Laufzeit ab 10.000 € bis 100% Förderungssumme.
http://www.foerderdatenbank.de/
NRW Förderungen: https://www.elektromobilitaet.nrw.de/
Förderrichtlinie für Kommunen (Elektroautos bis 40% und Ladestationen bis 80% + Berater)
http://www.foerderdatenbank.de/
Nov. 2019-2030: Elektro- und Hybridfahrzeuge erhalten einen reduzierten Dienstwagen-Steuersatz von 0,25 – 0,5 % Prozent des Listenpreises (BAFA Nettolistenpreis <= 40.000€).
https://www.firmenauto.de
Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen (WEG Mietrecht) ist ab 01.12.2020 in Kraft gesetzt:
Kostenloses Parken für PKW mit E-Kennzeichen in vielen Städten möglich.
Beispiele: Düsseldorf (vorherige Registierung des Kennzeichens erforderlich), Bocholt (während des Ladens des E-Autos) und viele weitere wie z.B. in Hamburg, Dortmund, Aachen, Mainz, Siegburg und Flensburg (bitte zuvor die aktuellen örtichen Regelungen prüfen).