Förderungen

    Ab dem 01.01.2026 gibt es wieder eine Förderung für Elektroautos für bestimmte Einkommensgruppen und die KFZ-Steuerbefreiung für neue Elektroautos wird bis 2035 verlängert.

    Die Rahmenbedingungen für die Elektroautoförderung:

    - mindestens 3 Jahre Haltedauer (Kauf oder Leasing)

    - Basisförderung bei bis zu 80.000€ zu versteuerndes Haushaltseinkommen (+ 5000 je Kind, maximal 2 werden berücksichtigt): 3000€

    - Zusätzlich bei < 45.000€ = + 2.000€ Förderung bzw. > 45.000 und < 60.000€ = + 1.000€ Förderung

    - Familien mit Kindern: Für die ersten 2 Kinder jeweils + 500€

    - Plugin Hybridautos mit mind. 80 KM elektrischer Reichweite oder <60 Gramm Co2 Ausstoß: 1.500€ (=zurück in die Steinzeit).

    Die Förderung gilt bei Kauf oder Leasing eines PKW Neuwagens.

    Meine persönliche Meinung: Ende 2025 wurden Elektroautos der kleinen Kategorie (Citroen C3 Electric, Byd Dolphin Surf) mit bis zu 8.000€ Nachlass verkauft. In der unteren Mittelklasse sind auch 10.000€ üblich (Kia EV3, EV4, Hyundai Kona, Byd Atto 2 etc.).

    Ab Januar 2026 werden diese Nachlässe reduziert - eine gezielter Strompreisbonus (Ladeguthaben bzw. järlich 1000€ für die Stromkosten) wäre aus meiner Sicht die bessere Variante gewesen. 

    Der Gebrauchtwagenmarkt bietet hingegen sehr gute Möglichkeiten, um schon für unter 15.000€ fast neuwertige Elektroautos zu erwerben.

    Spezielle Tipps zu beiden Themen (neue / gebrauchte Elektroautos) gibt es auf meinen Elektroautovorträgen!

     

    Vom Land NRW werden z.B. Förderungen in Höhe von 10.000€ für Nutzfahrzeuge mit mehr als 2,3 Tonnen vergeben.

    Für schwere Nutzfahrzeuge wird bis zu 200.000€ an Zuschüssen gewährt (max. 50%):

    Förderungen Land NRW


    10 Jahre KFZ-Steuerbefreiung (ab 2026 jährliche Reduzierung, Zulassung bis 31.12.2030, Steuerbefreiung bis max. 31.12.2035).

    https://www.zoll.de/

     

    Teilnahme an dem THG Quotenprogramm (ab 2022, verschiedene Anbieter, Stand 19.01.2026 mindestens 260 € Vergütung/Jahr).

    Jedes Elektroauto besitzt einen "Co2 Gutschein" von 2 Tonnen Co2, der bei verschiedenen Anbietern gegen Geld oder eine Spende verkauft werden kann. Dies gilt für Kauf- und Leasingfahrzeuge, der Fahrzeugscheinbesitzer kann diese Prämie beantragen.

    Das NRW-Förderprogramm für nicht öffentliche Wallboxen und für Netzanschlüsse von Stellplatz- oder Garagenkomplexen (gilt seit dem 22.06.22 nicht mehr für Privatnutzer, sondern für WEGs, Unternehmer und Vermieter !!)

    Wallboxen:

    1.500 € Barzuschuss bei gleichzeitiger Installation einer PV Anlage mit mindestens 2 kWp bzw.

    1.000 € Barzuschuss bei bereits vorhandener PV Anlage mit mindestens 2 kWp oder eines abgeschlossenen Grünstromvertrages 

    Netzanschlussbeteilung mit 40% (max. 10.000 €) Barzuschuß ->


    https://www.elektromobilitaet.nrw/privatnutzer/foerderung-fuer-privatnutzer/

     

    Laden beim Arbeitgeber ist kein geldwerter Vorteil (Lohnsteuerfrei) bis 2030 garantiert. Gleiches gilt, wenn Beschäftigten eine betriebliche Ladevorrichtung kostenlos überlassen wird.
    https://www.electrive.net/

    NRW.Bank Elektromobilität: Förderdarlehen für Unternehmen & Existenzgründer ab 0% 4-10 Jahre Laufzeit ab 10.000 € bis 100% Förderungssumme.
    http://www.foerderdatenbank.de/

    NRW Förderungen: https://www.elektromobilitaet.nrw.de/

    Förderrichtlinie für Kommunen (Elektroautos bis 40% und Ladestationen bis 80% + Berater)
    http://www.foerderdatenbank.de/


    Nov. 2019-2030: Elektro- und Hybridfahrzeuge erhalten einen reduzierten Dienstwagen-Steuersatz von 0,25 – 0,5 % Prozent des Listenpreises (BAFA Nettolistenpreis <= 40.000€).
    https://www.firmenauto.de

    Anspruch auf Einbau von privaten E-Ladesäulen (WEG Mietrecht) ist ab 01.12.2020 in Kraft gesetzt:

    https://www.bundesrat.de/

    Kostenloses Parken für PKW mit E-Kennzeichen in vielen Städten möglich.

    Beispiele: Düsseldorf (vorherige Registierung des Kennzeichens erforderlich), Bocholt (während des Ladens des E-Autos) und viele weitere wie z.B. in Hamburg, Dortmund, Aachen, Mainz, Siegburg und Flensburg (bitte zuvor die aktuellen örtichen Regelungen prüfen).